Ich bin zwar kein Anwalt, aber soweit ich weiß reicht ein Link auf das Impressum der Hauptseite.
Dieser sollte im Idealfall immer sichtbar sein (Also ein Hauptpunkt im Menü, oder vielleicht noch besser, eine Fußleiste in der der Link auf das Impressum zu finden ist. Auf einer Seite eines Anwalts dazu hieß es
Das Gesetz spricht davon, dass die Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ zu halten sind. Um Sicher zu gehen, sollten die Angaben deshalb in einem eigenen Menüpunkt in der Navigation, der von jeder Unterseite aus zu erreichen ist, eingebunden werden. Der Menüpunkt sollte mit „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ benannt werden.
https://www.e-recht24.de/artikel/dat...tz/209.html#a6